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   BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15   

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https://dejure.org/2015,19309
BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15 (https://dejure.org/2015,19309)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2015 - IX ZB 42/15 (https://dejure.org/2015,19309)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - IX ZB 42/15 (https://dejure.org/2015,19309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Rechtsbehelf gegen eine landgerichtliche Entscheidung über die Verwerfung von Befangenheitsgesuchen gegen Richter eines Spruchkörpers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2 2. Var.
    Unzulässigkeit eines Rechtsbehelf gegen eine landgerichtliche Entscheidung über die Verwerfung von Befangenheitsgesuchen gegen Richter eines Spruchkörpers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
    Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet - anders als bei der Revision - keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
    Der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
    Der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
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