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BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 46 Abs. 2 Fall 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines Rechtsbehelf gegen eine landgerichtliche Entscheidung über die Verwerfung von Befangenheitsgesuchen gegen Richter eines Spruchkörpers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 46 Abs. 2 2. Var.
Unzulässigkeit eines Rechtsbehelf gegen eine landgerichtliche Entscheidung über die Verwerfung von Befangenheitsgesuchen gegen Richter eines Spruchkörpers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 10.04.2015 - 8 C 59/15
- LG Karlsruhe, 03.06.2015 - 20 T 36/15
- BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet - anders als bei der Revision - keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
Der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 13.07.2015 - IX ZB 42/15
Der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).